Im Verfahren um einen getöteten Polizisten hat der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht in Cottbus die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sein Mandant sei wegen der zugrunde liegenden Strafsache bereits verurteilt worden, sagte der Anwalt am ersten Prozesstag. Er argumentierte, dass der Angeklagte bereits wegen eines unmittelbar zuvor stattgefundenen Autodiebstahls vor dem Landgericht in Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sei.
Der 27-Jährige soll im Januar 2025 bei einem Polizeieinsatz in Südbrandenburg einen 32 Jahre alten Polizisten mit seinem Wagen erfasst und getötet haben. Vorher hatten er und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen - einen Audi und einen Jeep. Für den Diebstahl des Audi war der Angeklagte bereits in Hildesheim im September 2025 verurteilt worden. Das dortige Landgericht war zuständig, weil der Ort des Diebstahls - Nörten-Hardenberg - in Niedersachsen liegt.