Im Prozess zum Mordfall Heike Wunderlich hat der Angeklagte jede Schuld bestritten. «Nee, ich war das nicht», zitierten die Verteidiger am Mittwoch vor dem Landgericht Zwickau ihren Mandanten. Der 62-Jährige aus dem thüringischen Gera erklärte über seine Anwälte, das Opfer nicht gekannt zu haben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters bestätigte der Beschuldigte die Richtigkeit der Angaben in der von seinen Anwälten verlesenen Erklärung. Anschließend begann die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer.
Der Frührentner Helmut S. steht seit Mitte Dezember vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Seit einem Schlaganfall 2012 ist der Angeklagte nach Angaben seiner Verteidiger nicht nur körperlich, sondern auch in seinem Erinnerungsvermögen eingeschränkt. Helmut S. ist laut einem Gutachten nur für zwei Stunden pro Prozesstag mit einer Pause dazwischen verhandlungsfähig.
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