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Migranten in Lebensgefahr: Schleuser zu Haft verurteilt

Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. / Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. / Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Görlitz hat einen 23-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er 27 Menschen nach Deutschland eingeschleust und sie dabei in Lebensgefahr gebracht hat. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Syrer, Iraker und Türken aus Belarus in einen fensterlosen Kleintransporter gepfercht. Während der siebenstündigen Fahrt hätten sie kaum Luft bekommen und nichts zu Essen gehabt.

Das Gericht folgte in seinem Urteil am Freitag zwar nicht dem ursprünglichen Anklagevorwurf des versuchten Mordes, verurteilte den Ukrainer aber wegen lebensgefährdenden und erniedrigenden Einschleusens von Ausländern. Der Angeklagte war im Oktober an die Grenze zu Belarus gefahren, um dort nach eigenen Angaben Motorräder abzuholen, die er nach Deutschland bringen sollte. Beim Verladen will er nicht dabei gewesen sein.

Während der Fahrt habe er dann Klopfgeräusche gehört, kurz gestoppt und zwei Wasserflaschen in den Laderaum geworfen, hieß es. Spätestens dann hätte ihm klar werden müssen, dass er Migranten an Bord habe, betonte Richter Theo Dahm in der Urteilsbegründung. Er habe die Menschen einer erheblichen Gefahr ausgesetzt. Bei einer Vollbremsung etwa wären sie gegen die vordere Ladewand gedrückt worden.

Polizisten hatten den Transporter in Görlitz gestoppt. Als sie die Türen öffneten, riefen die Insassen «Air, Air, Air» (Luft), wie ein Beamter berichtete. Einer jungen Frau sei schwindelig gewesen, ein Kind habe über akute Atemnot geklagt. «Sie waren erschöpft, ängstlich und verschwitzt», so der Polizist. Die Beamten hätten ihnen daraufhin ihre Einsatzverpflegung gegeben.

Im Prozess hatte sich der Angeklagte ahnungslos gegeben. «Mich hat es nicht interessiert, was das für Menschen sind. Ich stand unter Schock, hatte Angst vor meinen Auftraggebern.» Für den Transport der angeblichen Motorräder sollte er 400 Zloty (rund 86 Euro) bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre zur Bewährung beantragt.

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