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Messerattacke-Prozess: Cousin nennt Angeklagten Einzelgänger

Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild
Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild

Der wegen der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen im Oktober 2020 am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Angeklagte war nach Aussage seines Cousins nie besonders gesellig. «Er war immer schon ein Einzelgänger», sagte dieser als Zeuge am Freitag im Mordprozess gegen den 21-Jährigen. Der sei lieber allein, habe nicht viele Freunde. «Keiner kennt ihn», beschrieb der 23-Jährige das Umfeld des Verwandten in Dresden. Er selbst habe seit der gemeinsamen Flucht aus Syrien nach Deutschland 2015 eine engere Beziehung zu Abdullah A.

Aber alle Versuche, etwas mit ihm zu unternehmen, auszugehen, liefen ins Leere - «er wollte immer zu Hause bleiben», erzählte der Zeuge. Sie hätten sich wie Freunde regelmäßig besucht und er habe ihm geholfen. «Er ist die meiste Zeit allein gewesen.» Aber nach der Jugendhaft - A. war 2018 wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) verurteilt - sei er «ein anderer» gewesen.

Im Auto musste der Cousin die Musik ausmachen und A. sei in einer Weise religiös gewesen, die «nicht normal» gewesen sei. Als dieser beim Einkauf nach der Haftentlassung im Supermarkt zwei Messer-Sets für seine leere Küche kaufte - zwei Tage vor dem Angriff - wunderte sich der Cousin. Nach der Tat war A. wie immer, sagte er. «Ich habe nichts gemerkt, überhaupt nichts.»

A. ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen mit zwei Küchenmessern von hinten niedergestochen zu haben. Einer von ihnen starb, der andere überlebte knapp. Das Motiv sieht die Behörde in der radikal-islamistischen Gesinnung des Beschuldigten. In Gesprächen mit einem Gutachter hatte A. die Tat zugegeben und mit seinem Ziel erklärt, seiner Meinung nach Ungläubige zu töten.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH