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Kaum Corona-Infektionen in Sachsens Gefängnissen

Blick durch den Stacheldrahtzaun vor einer JVA. Foto: Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Blick durch den Stacheldrahtzaun vor einer JVA. Foto: Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Hinter Gittern gibt es immer wieder Corona-Infektionen und Erkrankungsfälle in Sachsen. Nach Angaben des Justizministeriums waren mit Stand Freitag 25 von 3086 in Justizvollzugsanstalten (JVA) Inhaftierte und 16 Bedienstete nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahlen schwanken, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. «Vor ein paar Tagen waren es über 30 Inhaftierte.» Wenn entsprechende Symptome auftreten, würden Betroffene unter Quarantäne gestellt.

Erkrankte Gefangene mit starken Symptomen können im Leipziger Haftkrankenhaus behandelt werden. Mangels Intensivstation müssen Corona-Patienten in kritischerem Zustand in eine externe Klinik - inklusive Bewachung. Bislang wurden vier Gefangene - derzeit noch einer - im Haftkrankenhaus betreut und zwei in ein öffentliches Krankenhaus verlegt. Die JVA Dresden war nach positiven Corona-Fällen bis vergangenen Mittwoch in Quarantäne.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von umfangreichen Maßnahmen zum Schutz von Bediensteten und Gefangenen in den JVA, die stetig angepasst werden. Diese würden in der Regel auch von den Inhaftierten mitgetragen. Grundsätzlich werden demnach Neuzugänge im vierzehntägigen Abstand zweimalig getestet und dafür zunächst in den separaten Bereichen untergebracht. Das medizinische Personal, die Bediensteten des Haftkrankenhauses und der Seniorenstation im Waldheimer Gefängnis wird wöchentlich getestet.

Es gilt Maskenpflicht für Bedienstete, externe Mitarbeiter und Besucher auf Fluren, Gängen und in Räumen von Dienstgebäuden, für Gefangene bei Besuchen sowie beim Arzt. Ihnen wird das Tragen ansonsten empfohlen, sie müssen aber ständig eine Maske dabeihaben. Bei Arbeit, Aufenthalt im Freien, Therapie und Freizeit muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden - und Ausgang gibt es nur mit einem Bediensteten.

Um die Belegung in Haftanstalten zu reduzieren, werden seit Mitte November, wie schon im Frühjahr, der geplante Haftantritt bei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verschoben. Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen - wenn Straftäter die verhängte Geldstrafe nicht begleichen - werden nicht vollzogen. Ausgenommen sind Verurteilte, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder Rauschgiftkriminalität ins Gefängnis müssen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH