In Sachsen hat die Zahl der Straftäter in Sicherungsverwahrung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Aktuell sind diesbezüglich 38 Menschen in der dafür zuständigen Justizvollzugsanstalt Bautzen untergebracht, nachdem sie ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, wie das Justizministerium in Dresden auf Anfrage mitteilte. Sie sind im Wesentlichen wegen sexueller Straftaten, Mord oder Totschlag verurteilt worden. Im Februar 2019 waren es laut Statistik 33, ein Jahr später 36.
Bis Jahresende stehen noch vier Fälle zur Prüfung an, ob die angeordnete oder vorbehaltene Sicherungsverwahrung vollzogen wird, sagte eine Ministeriumssprecherin. 2022 könnten kann ein und 2023 vier weitere Straftäter dorthin wechseln. In der Regel werden in Bautzen Gefangene untergebracht, die ihre Haftstrafe im sächsischen Justizvollzug verbüßten. Nur in Ausnahmefällen werden Gefangene oder Untergebrachte aus anderen Bundesländern aufgenommen, «in der Regel im Tausch» - aktuell aber nicht, aus Kapazitätsgründen.
Die sogenannte Sicherungsverwahrung schließt sich an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe an, ist rechtlich gesehen keine Strafe und grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Sie dient dazu, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen, wenn der Hang zu erheblichen und gefährlichen Straftaten besteht. Sie kann auch nachträglich noch angeordnet werden und wird regelmäßig von einem Gericht geprüft. In den vergangenen acht Jahren wurden laut der Statistik 13 Untergebrachte entlassen, sagte die Ministeriumssprecherin.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH