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Gericht erklärt Kopfnoten in Zeugnissen für rechtswidrig

Schüler halten vor der Tafel mit der Aufschrift "Kopfnoten" ihre Zeugnisse nach oben. Foto: Friso Gentsch/dpa
Schüler halten vor der Tafel mit der Aufschrift "Kopfnoten" ihre Zeugnisse nach oben. Foto: Friso Gentsch/dpa

Das Ausstellen von Kopfnoten in Zeugnissen bleibt in Sachsen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Dresden rechtswidrig. Diese seien nur zulässig, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen habe, teilte das Gericht am Montag in Dresden mit. Eine solche Regelung gebe es bislang nicht. Damit hielt das Gericht an einer früheren Entscheidung fest. Es hatte damals in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Schüler das Jahreszeugnis der 9. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse ohne Kopfnoten auszuhändigen sind.

In dem Hauptsacheverfahren musste nun abschließend auch geklärt werden, inwieweit Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen und ob sie sich auf die freie Berufswahl auswirken. Der Schüler war der Meinung, dass Kopfnoten seine Chancen bei der Berufswahl verminderten.

Inzwischen habe er aber einen Platz an einer Fachoberschule angenommen. Der Rechtsstreit, um den es zunächst ging, habe sich dadurch zwar erledigt, so das Gericht. Dennoch konnte das Gremium über die Vergabe von Kopfnoten entscheiden. Sie greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers und damit erheblich in die Grundrechte ein. Deshalb habe der Sachverhalt in mündlicher Verhandlung geprüft werden müssen.

Gegen die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden hatte das Landesamt für Schule und Bildung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt. Dieses hatte dann die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Schulzeugnissen im November 2018 für zulässig erklärt.

Gegen das neuerliche Urteil des Verwaltungsgerichtes könne ein Antrag auf Berufung gestellt werden, so ein Sprecher.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Schüler halten vor der Tafel mit der Aufschrift "Kopfnoten" ihre Zeugnisse nach oben. Foto: Friso Gentsch/dpa