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Gericht: Auch Babyfachmärkte dürfen vorläufig öffnen

Ein Gerichtssaal im Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Ein Gerichtssaal im Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Auch Babyfachmärkte in Sachsen dürfen öffnen. Das laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung geltende Öffnungsverbot von Geschäften mit Kundenverkehr gilt nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen vorläufig nicht. Der zuständige Senat folgte nach Angaben vom Mittwoch dem Antrag der Inhaberin eines Babyfachmarktes. Die Richter sehen eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots, wenn diese Läden nicht wie bestimmte Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung vom Öffnungsverbot ausgenommen werden. Auch Babyfachmärkte dienten «der Befriedigung eines speziellen unabweisbaren Bedarfs», vergleichbar etwa zu Sanitätshäusern. Das OVG setzte die seit 8. März geltende Regelung zur Ladenöffnung bezüglich dieser Geschäfte außer Vollzug. Der Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz ist nicht anfechtbar.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH