Er soll über einen Chatdienst verbotene Symbole der Terrormiliz «Islamischer Staat» verbreitet haben - doch aus Sicht des Gerichts gibt es dafür nicht genug Beweise. Das Amtsgericht Zwickau sprach den 28-Jährigen am Mittwoch nach rund einstündiger Verhandlung frei. Die Staatsanwaltschaft habe nicht nachweisen können, dass der Asylbewerber das Foto eines IS-Kämpfers mit der schwarz-weißen Flagge der Terroristen selbst als Profilbild bei «WhatsApp» eingestellt hat, hieß es. Eine solche öffentliche Verbreitung ist nach der Verschärfung des Vereinsgesetzes strafbar.
Die zugehörige Prepaid-Nummer hatte der Angeklagte zwar ursprünglich erworben und bis Herbst 2015 genutzt. Ob er diese Nummer jedoch auch zum Zeitpunkt der Anzeige im August 2016 noch hatte, sei nicht aufzuklären, sagte der Richter. Ein anderer Nutzer war auf das Bild aufmerksam geworden und hatte es gemeldet. Der Beschuldigte hatte angegeben, die Nummer zu diesem Zeitpunkt bereits weitergegeben zu haben. Er könne jedoch nicht sagen an wen, da er eine ganze Reihe von Prepaid-Nummern besessen habe. Mit dem IS habe er nichts zu tun, betonte er.
Tatsächlich konnte die Polizei die betreffende SIM-Karte bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht finden. Im Speicher seines Handys stießen die Ermittler jedoch auf 26 Dateien mit «eindeutigem IS-Bezug». Diese will der Mann jedoch nicht absichtlich gespeichert haben. Die Staatsanwalt kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eine Berufung gegen die Entscheidung an.
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