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«Freie Kameradschaft Dresden»: Urteile bestätigt

Vor einem Gericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Vor einem Gericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen von sechs Angehörigen der rechtsextremen Vereinigung «Freie Kameradschaft Dresden» bestätigt. Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, verwarf der dritte Strafsenat die Revisionen von fünf Männern und einer Frau. Das Landgericht Dresden hatte die Angeklagten im Januar 2020 unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt und Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu sechs Jahren verhängt. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. (Az. 3 StR 452/20)

Die «Freie Kameradschaft Dresden» hatte sich 2015 gebildet. Die Mitglieder lehnten laut BGH die damalige Flüchtlingspolitik aus rassistischen Motiven ab. Sie griffen unter anderem Polizisten an, die eine Flüchtlingsunterkunft beschützten. Insgesamt wurden der Vereinigung sieben gewaltsame Aktionen zur Last gelegt.

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