Geschlossene Lokale, Hotels und Schulen oder Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit: Bei den sächsischen Verwaltungsgerichten sind bisher rund 850 Klagen, Berufungen und Eilanträge mit Bezug zur Corona-Pandemie eingegangen. In 213 Fällen wurde seit März 2020 gegen Allgemeinverfügungen und Schutzverordnungen des Freistaates geklagt, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen mitteilte. 71 der Klagen und alle 465 Eilanträge wurden abgearbeitet. Viele der Fälle, für die das OVG erstinstanzlich zuständig ist, betrafen Schließungen von Geschäften, Hotels, Lokalen oder Freizeiteinrichtungen, aber auch Test- und Maskenpflicht oder Schulschließung. Dazu kamen Beschwerden gegen Demonstrationsverbote.
Das OVG und die drei Verwaltungsgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz beschäftigten sich zudem mit 116 Klagen oder Berufungen sowie Eilanträgen mit Corona-Bezug. 19 der 97 Klagen oder Berufungen sowie 97 der 104 Eilanträge wurden bisher erledigt - und insgesamt drei Viertel aller Corona-Verfahren.