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«Fahrradgate» - Angeklagte Polizistin weist Vorwürfe zurück

Die frühere Leiterin der Asservatenkammer der Polizeidirektion Leipzig sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig neben ihrem Verteidiger Thomas Morguet. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die frühere Leiterin der Asservatenkammer der Polizeidirektion Leipzig sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig neben ihrem Verteidiger Thomas Morguet. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Hunderte Fahrräder aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei werden illegal verkauft. Die damalige Verantwortliche bei der Polizei steht vor Gericht und betont, sich nicht bereichert zu haben.

Im «Fahrradgate-Prozess» um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig hat die angeklagte Polizistin die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe keinerlei Gelder für sich behalten oder sich persönlich bereichert, ließ die 47-Jährige am Dienstag über ihren Verteidiger erklären. Vor dem Landgericht Leipzig muss sich die suspendierte Polizeihauptmeisterin als damalige Verantwortliche in der Asservatenkammer wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben - überwiegend an Polizisten, auch von der Bereitschaftspolizei und dem Landeskriminalamt. Sie soll dafür meist eine «Spende» von bis zu 50 Euro bekommen haben. Die Fahrräder waren überwiegend gestohlen und später von der Polizei sichergestellt worden. Die ursprünglichen Besitzer und auch die Versicherungen hatten die Fälle bereits abgegolten und kein Interesse mehr an den Rädern gehabt. Diese sollten entweder entsorgt oder an einen gemeinnützigen Verein übergeben werden.

Sie habe alle Übergaben der Fahrräder protokolliert und die Spenden, die sie erhalten habe, an einen gemeinnützigen Verein abgeführt, hieß es in der Einlassung weiter. Dieses Vorgehen sie auch stets mit den Vorgesetzten abgesprochen gewesen. Die Spenden hatte ein kleiner Gartenverein im Landkreis Leipzig erhalten, deren Vorsitzender ihr Vater war. Was dort mit den Geldern geschehen sei, wisse sie nicht, betonte die 47-Jährige auf direkte Nachfrage des Gerichts.

Das 8. Strafkammer hatte nach einem Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten eine Geldstrafe für die Angeklagte in Aussicht gestellt, sollte diese sich umfassend zu den Vorwürfen einlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft beabsichtigte dagegen, an den ursprünglichen Anklagepunkten festzuhalten. Für sie komme keine Geldstrafe in Betracht, sondern eine Freiheitsstrafe.

Das Strafmaß ist für die Angeklagte auch aus dienstlicher Sicht relevant. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde sie automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Bei einer Geldstrafe müsste nach Angaben des Vorsitzenden Richters verwaltungsrechtlich über das Dienstverhältnis entschieden werden. Der Prozess sollte am 9. April fortgesetzt werden.

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