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Erschossen nach Erbstreit: Schütze wegen Mordes verurteilt

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau) ist der 74 Jahre alte Schütze wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Sohn seiner gestorbenen Lebenspartnerin nach einem Erbstreit erschossen hat, wie es am Dienstag mitteilte.

Dabei sei das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers erfüllt, da die Streitigkeiten zwischen Opfer und Täter zum Tatzeitpunkt bereits beendet gewesen seien. Zudem glaubte das Gericht nicht die Version des Angeklagten, dass sich der Schuss nur versehentlich gelöst habe. Der Angeklagte habe gegenüber der Ehefrau und einem Polizisten spontan geäußert, dass er schuldig sei. Von einer verminderten Schuldfähigkeit des Mannes ging das Gericht nicht aus, weil er planvoll gehandelt habe.

Im Prozess hatte der 74-Jährige seine Tötungsabsicht bestritten. Er habe spontan die Pistole Taurus 9 Millimeter aus seinem Waffenschrank geholt und geladen, um den Sohn seiner gestorbenen Lebenspartnerin zur Rede zu stellen, schilderte er. Dem sei ein erbitterter Streit um das Erbe vorausgegangen, bei dem er sich tyrannisiert gefühlt habe. «Ich wollte nicht schießen, ich wollte nur drohen», sagte er vor Gericht. Doch dann sei er gestoßen worden und es habe sich der Schuss gelöst, sagte er. Die Waffe hatte er legal besessen.

Die Anklage lautete zunächst auf Totschlag. In ihrem Schlussplädoyer habe die Staatsanwaltschaft jedoch die Tat als Mord bewertet und eine lebenslange Freiheitsstraße beantragt. Die Verteidiger hatten eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren gefordert.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH