Im Mordprozess um den Tod eines Mannes vor fast 18 Jahren in Chemnitz soll es bald ein Urteil geben. Das Schwurgericht kündigte am Freitag an, dass zur nächsten Verhandlung am 15. Februar die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden soll. Angeklagt ist die heute 67 Jahre alte, damalige Ehefrau des Mannes. Sie soll damals dem 49-Jährigen zunächst ein Schlafmittel in einen Eisbecher geträufelt haben. Als er dann zusammenbrach, hat sie - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - ihrem alkoholkranken Ehemann Cognac und Desinfektionsmittel eingeflößt. Daran war er im Mai 2003 gestorben. Damals war jedoch von einem Unfall oder Suizid ausgegangen worden. (Az.: 1 Ks 210 Js 21966/20)
Die Tochter des Ehepaares hatte vergangenes Jahr die Mordermittlungen durch einen heimlichen Gesprächsmitschnitt ins Rollen gebracht. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und hat die Vermutung geäußert, dass die 38-jährige Tochter sie mit den Beschuldigungen aus dem Weg räumen wolle, um an das Elternhaus zu kommen.
Vor Gericht wurden deswegen am Freitag die finanzielle Situation der Tochter näher besprochen, ebenso die Besitzverhältnisse des Hauses. Demnach wurde es schon Anfang 2005 auf die Tochter übertragen, der Mutter und ihrem neuen Partner allerdings ein lebenslanges Wohnrecht garantiert. Zudem berichtete die Frau vor Gericht, dass sich ihre Mutter über ihre Arbeit beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit einst Blanko-Privatrezepte besorgt haben soll, um ohne einen Arztbesuch an gewünschte Medikamente gelangen zu können.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH