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Bewährungsstrafe für Friedhofsglocken-Dieb rechtskräftig

Die Bewährungsstrafe für den Friedhofsglocken-Dieb aus Sachsen, die das Amtsgericht Demmin (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) vor einer Woche verhängt hat, ist rechtskräftig. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte, habe der Verurteilte innerhalb der üblichen Wochenfrist kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Der vorbestrafte 57-Jährige hatte gestanden, Ende 2015 zwei Glocken im Wert von 16 000 Euro in Hohenbrünzow und Dahmen (Landkreis Rostock) entwendet zu haben.

Das Amtsgericht hatte ihn deshalb zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte aus Markneukirchen bei Plauen soll zudem 2000 Euro Buße zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Als Motiv hatte er angegeben, dass er an antiken Sachen interessiert sei und seine Glockensammlung erweitern wollte. Später habe er die Taten bereut, aber nicht gewusst, wie er die historischen Glocken unbemerkt zurückbringen sollte. Die Glocken hatten Polizisten 2016 durch Zufall in seiner Wohnung gefunden. Sie läuten inzwischen wieder auf den Friedhöfen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Stefan Sauer