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Befürchtete Überwachung: Gescheiterte Klage von Reporter

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Bevor eine Überwachung der Kommunikation der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) durch den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht stattgefunden hat, kann diese auch nicht verboten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Demnach sei eine vorbeugende Klage der Organisation als unzulässig abgewiesen worden.

Der RSF hatte die Sorge äußerte, der BND könne unter anderem Telefone und Computer des Vereins überwachen, weil dieser im Kontakt mit Personen stehe, die sich im Umfeld extremistischer Vereinigungen und Organisationen im In- und Ausland bewegten. Der BND hatte dem Gericht zufolge angekündigt, von der Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung Gebrauch zu machen. Deshalb klagte die Organisation vorbeugend auf Unterlassung.

Der Auffassung der Richter nach müsse sich die befürchtete Überwachung jedoch hinreichend konkret abzeichnen. Dies habe es in vorliegendem Fall nicht. Solang nur eine Befürchtung bestehe, sei die Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes ausgeschlossen, hieß es. Auch habe sich der Verein zunächst an den BND wenden müssen, um diesem die Chance zu geben, den Fall zu prüfen, urteilte das Gericht.

Der Verein Reporter ohne Grenzen ist international tätig und setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein. Er wurde 1985 im französischen Montpellier gegründet und unterstützt unter anderem Journalistinnen und Journalisten, die sich aus politischen Gründen in Haft befinden.

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