Der Vertrauensanwalt von Beate Zschäpe, Mathias Grasel, hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im NSU-Verfahren als bedauerlich bezeichnet. Die Richter hätten offenbar nicht den Mut gehabt, «das von vielen Fachleuten zurecht kritisierte Urteil des Oberlandesgerichts aufzuheben», teilte Grasel am Donnerstag in München mit. «Ich werde die Entscheidung des Revisionsgerichts zeitnah mit meiner Mandantin besprechen und wir werden anschließend gemeinsam überlegen, ob hiergegen weitere rechtliche Schritte unternommen werden sollen.» Nach einem höchstrichterlichen Urteil wäre noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht denkbar.
Der BGH hatte am Morgen mitgeteilt, dass er die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) bestätigt hat. Sie ist damit rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München hatte Zschäpe 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
BGH zum Eingang der Revisionen am 19. Januar
BGH-Beschluss vom 10. März zu Carsten S.
Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018
Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)
Zweite Mitteilung dazu (Begründung)
Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)
OLG zur Freilassung Wohllebens am 17. Juli 2018
OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil
Über die Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft
BGH über Verfahren in Strafsachen
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH