Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht wies Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) ab. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung sei nicht zu beanstanden, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert. Nun lehnte das Gericht die Klagen im Hauptsacheverfahren ab. Umwelthilfe und Naturschutzbund reagierten enttäuscht.
«Auch wenn das Gericht eben keinen Rechtsverstoß erkannt hat, dann ist aus unserer Sicht eben das LNG-Projekt trotzdem energiepolitisch überflüssig, ökologisch für die Ostsee wirklich fatal und eben auch politisch ein schwerer Fehler», sagte die Nabu-Referentin für Meeresschutz, Anne Böhnke-Henrichs, der Deutschen Presse-Agentur.