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93 Wochen später: Begründung zum NSU-Urteil muss vorliegen

Beate Zschäpe sitzt auf der Anklagebank im Gerichtssaal. Foto: Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa/Archivbild
Beate Zschäpe sitzt auf der Anklagebank im Gerichtssaal. Foto: Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa/Archivbild

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge in Halle und die rassistisch motivierten Morde von Hanau haben beim Thema Rechtsextremismus in Deutschland den NSU längst in der Aktualität überholt. Doch mit dem 22. April rückt der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte wieder in den Fokus. 93 Wochen nach dem Urteilsspruch vom 11. Juli 2018 läuft für das Oberlandesgericht (OLG) München die Frist ab, seine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen.

Wann das Urteil den Prozessbeteiligten zugestellt wird und wann Details daraus öffentlich werden, ist noch nicht absehbar. In der Strafprozessordnung geregelt ist lediglich, dass das Urteil bis spätestens zu diesem Zeitpunkt «zu den Akten gebracht» werden muss.

Der 2011 aufgeflogene «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) war eine Neonazi-Terrorzelle. Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In der Zeit ermordeten die Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Sie begingen Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle. Mundlos und Böhnhardt nahmen sich dann das Leben.

Das OLG hatte vor knapp zwei Jahren nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer Zschäpe als einziges noch lebendes NSU-Mitglied wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten erhielten ebenfalls Haft- oder Jugendstrafen - von denen nur einer seine Strafe akzeptiert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird daher den Schuldspruch auf jeden Fall überprüfen müssen.

Als Mittäterin wurde Zschäpe mit der Höchststrafe verurteilt, inklusive Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer des NSU-Trios zu zehn Jahren Haft verurteilt wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Holger G. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt, André E. aus demselben Grund zu zweieinhalb Jahren Haft. Carsten S. hatte das OLG wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, das ist rechtskräftig.

Zschäpe war im vergangenen Jahr von München-Stadelheim in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegt worden. Wo sich die anderen befinden, ist nicht bekannt. Carsten S. hatte seine Strafe schon angetreten. Die anderen sind auf freiem Fuß. Das könnte sich aber ändern, wenn das Urteil eines Tages komplett rechtskräftig ist.

Weil der Prozess fast 440 Verhandlungstage dauerte, hatte das OLG für die schriftliche Urteilsbegründung gemäß Strafprozessordnung fast zwei Jahre Zeit. Danach haben die Verfahrensbeteiligten, die Revision eingelegt haben, einen Monat Zeit für die Revisionsbegründung. Dann geht der Fall zum BGH. Der überprüft dann das Urteil, aber nur auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler - Dauer nicht absehbar.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Beate Zschäpe sitzt auf der Anklagebank im Gerichtssaal. Foto: Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa/Archivbild