Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft gesetzt und erfährt 2024 bereits die nächste Änderung. Die aktuelle Fassung des Gesetzes, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, wird als Meilenstein für die verbesserte Energieeffizienz betrachtet, obwohl sie für Hausbesitzer und Bauunternehmen auch Nachteile mit sich bringen kann.
Das Gebäudeenergiegesetz als Zusammenschluss verschiedener Vorschriften
Das neue GEG soll drei vorangehende Gesetze und Vorschriften vereinen, die bereits seit 2020 für Neubauten und Bestandsgebäude zu beachten sind. Zusammengefasst werden unter dem neuen GEG die Energiesparverordnung (EnEV), das Energiespargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Mit dem GEG soll sichergestellt werden, dass das Heizen klimafreundlicher wird und der deutsche Gebäudestand bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist.