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Justizzentrum Chemnitz schränkt Besuchsverkehr ein

Ein Schild weist am Eingang zum Justizzentrum Chemnitz auf den Sitz des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft hin. Foto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa/Symbolbild
Ein Schild weist am Eingang zum Justizzentrum Chemnitz auf den Sitz des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft hin. Foto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa/Symbolbild

Die Justizbehörden in Chemnitz schränken den Besuchsverkehr wegen der Coronavirus-Krise nun doch beträchtlich ein. «Der Betrieb der Chemnitzer Justizbehörden wird nach den jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise auf einen Notbetrieb heruntergefahren», teilten Amts- und Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft am Dienstag gemeinsam mit. Durch die umfassenden Präventivmaßnahmen solle die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörde so weit wie möglich aufrechterhalten werden.

Von diesem Mittwoch an werden die Servicezeiten auf die Zeit zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr eingeschränkt. Für persönliche Vorsprachen wurden sieben Ausnahmefälle festgelegt.

Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen bleibt grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann laut einer Anordnung vom Dienstag der Zutritt unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden. Dazu gehören Kontakt mit Personen, die mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert sind, der Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der vergangenen 14 Tage sowie akute Atemwegsbeschwerden oder Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit und Schwäche.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Schild weist am Eingang zum Justizzentrum Chemnitz auf den Sitz des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft hin. Foto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa/Symbolbild