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Corona-Regeln bleiben in Sachsen unverändert

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Die in Sachsen bestehenden Corona-Regelungen bleiben unverändert. Die neue Verordnung gelte ab dem kommenden Sonntag zunächst bis Ende September, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Dresden mit. Ab dem 1. Oktober soll dann das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten.

Die Regelungen sehen dem Ministerium zufolge unter anderem eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen vor. Zudem regele die Verordnung die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Demnach müssen ungeimpfte Mitarbeitende in Krankenhäusern zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen. Gleiches gilt für geimpfte oder genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen. Die übrigen Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

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