Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Gesundheit

Corona: Kammern lehnen 2G-Regelung für den Einzelhandel ab

Corona: Kammern lehnen 2G-Regelung für den Einzelhandel ab
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Von: DieSachsen News

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) lehnen die Einführung einer 2G-Regel für große Teile des Einzelhandels ab. Das stellten die Kammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig am Donnerstag klar. Man bewerte pauschale Einschränkungen und Verbote für Ungeimpfte in Verbindung mit einer Ausweitung der Zutrittsverbote für einzelne Branchen als «äußerst kritisch», erklärte Detlef Hamann, Sprecher der IHK im Freistaat. Die Wirkung solcher Maßnahmen sei nicht belegbar beziehungsweise bereits widerlegt. Stattdessen sollte eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) in Betracht gezogen werden. Es bedeute für Händler zwar einen enormen Kontrollaufwand, würde aber die bei 2G zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden abmildern.

Mit Blick auf die stark steigenden Corona-Zahlen erkannten die Kammern aber die Notwendigkeit an, weitere Maßnahmen einzuleiten und vor allem den Druck auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu reduzieren. Die angekündigte Einführung von 3G am Arbeitsplatz werde von den Kammern grundsätzlich unterstützt, um möglichst viele infizierte, ungeimpfte Personen zu identifizieren und abzusondern, hieß es. Der Gesetzgeber müsse dafür aber die Voraussetzungen schaffen. Dazu gehörten eine Auskunftspflicht der Beschäftigten zum Impfstatus genauso wie Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten, die sich Testungen verweigern.

Mehr aus dieser Kategorie

«Da diese Beschäftigten nicht weiterbeschäftigt werden dürfen, muss im Gegenzug auch eine rechtssichere Aussetzung der Lohnfortzahlung möglich sein», hieß es. Zudem müssten den Betrieben die Testkosten erstattet werden.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Sachsen News
Artikel von

Sachsen News

Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media