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Zwei Drittel der Wohngeldbehörden bieten Online-Anträge an

Ein Stift liegt auf einem Wohngeldantrag auf einem Tisch. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild
Ein Stift liegt auf einem Wohngeldantrag auf einem Tisch. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild

Nach ersten Pilotprojekten in den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen im Jahr 2021 bieten mittlerweile zwei Drittel der Wohngeldbehörden in Sachsen den Online-Antrag an. In den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig seien im Januar 2023 fast 2400 Wohngeldanträge online gestellt worden, wie das Ministerium für Regionalentwicklung am Freitag mitteilte. «Dies entspricht etwa 20 Prozent der insgesamt in diesen Städten eingegangenen Anträge», hieß es.

»Der Onlineantrag ist zeitgemäß und spart Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt (CDU). Es habe sich gezeigt, dass die online eingereichten Anträge wegen zahlreicher Hilfefunktionen in den meisten Fällen bereits vollständig in den Behörden ankommen.

Laut Ministerium ist ein Online-Antrag auf Wohngeld bisher unter anderem in den Wohngeldbehörden der Landkreise Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Bautzen, Görlitz und Nordsachsen möglich. Neben den Städten Leipzig, Chemnitz und Dresden bieten beispielsweise auch Döbeln, Delitzsch und Freiberg den Service an.

Der Erzgebirgskreis sowie die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Meißen, Zwickau und Städte wie Pirna oder Plauen bereiten den Start des Online-Antrags noch vor.

Mit Wohngeld unterstützen Bund und Land Menschen, die einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums brauchen. Auch für Heimbewohner kann laut Ministerium ein Wohngeldantrag gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt demnach ab vom Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Kaltmiete oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum.

Mit der zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) werden die Wohngeldhaushalte nach Angaben des Ministeriums nun auch bei den Heizkosten entlastet. Wohngeld werde für zwölf Monate bewilligt. Auch für die weitere Gewährung von Wohngeld sei ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Ablauf gestellt werden sollte.

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