Die Mietpreisbremse in Dresden wird bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Entscheidung getroffen, die für viele Mieterinnen und Mieter von großer Bedeutung ist.
Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann kommentiert diese Entscheidung mit den Worten: „Endlich schafft der Freistaat die notwendige Rechtsgrundlage zur Verlängerung der Mietpreisbremse – das ist ein wichtiges Signal.“ Die Regelung soll in angespannten Wohnungsmärkten Mieterinnen und Mieter von überhöhten Neuvertragsmieten schützen.
Die Verordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, gewährleistet eine lückenlose Fortführung der Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig. Sie betrifft Mietwohnungen in besonders nachgefragten Lagen und zieht klare Linien, um die Sorgen von Mietern ernst zu nehmen. Aber die Mietpreisbremse allein ist nicht ausreichend.
Kaufmann betont, dass die Verlängerung auch eine größere Verantwortung mit sich bringt. „Diese Maßnahme darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weiterhin in den Wohnungsbau investieren müssen“, so die Sozialbürgermeisterin weiter. Der Freistaat sei gefordert, ungenutzte Flächen zu mobilisieren und die soziale Wohnraumförderung auszubauen. Dabei ist auch das Abbauen planungsrechtlicher Hürden von zentraler Bedeutung.
„Nur mit verstärkten Investitionen in sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und geeigneten Anreizen für den Neubau können wir die Herausforderungen des Wohnungsmarktes bewältigen“, fügt Kaufmann hinzu. Diese Sichtweise ist in Anbetracht der aktuellen Marktentwicklung unerlässlich.
Zusätzlich zur Verlängerung der Mietpreisbremse wird eine Analyse zur Anspannung der kommunalen Wohnungsmärkte in Sachsen benötigt, um weitere Schritte zu planen. Dr. Kaufmann hebt hervor, dass die Stadt Dresden bereit ist, ihren Beitrag zu leisten und die passenden Rahmenbedingungen sowie Mittel erwartet.
Mit der Einhaltung klarer Regeln und einer konsequenten Kontrolle der Mietpreisbremse solle die Wirksamkeit nicht nur sichergestellt, sondern auch kontinuierlich verbessert werden. So könne man Mieterinnen und Mieter rechtlich absichern und ihre Interessen wahren.
Die Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung zur Mietpreisbremse zeigt, dass das Thema bezahlbarer Wohnraum ernstgenommen wird. „Kurz gesagt: Die Verlängerung der Mietpreisbremse in Sachsen ist notwendig und richtig“, schließt Kaufmann.