Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse wurde 2015 auf Bundesebene eingeführt, um Mietsteigerungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Vermieter dürfen in ausgewiesenen Gebieten die Miete bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen. In Sachsen trat die Mietpreisbremse in Form einer Mietpreisbegrenzungsverordnung vergleichsweise spät, am 13. Juli 2022, in Kraft. Sie gilt ausschließlich in den Großstädten Dresden und Leipzig, da dort der Wohnungsmarkt laut Landesregierung besonders gefragt und angespannt ist. Neu gebaute Wohnungen (Erstvermietung nach Oktober 2014) sind von der Regelung ausgenommen, ebenso umfassend modernisierte Wohnungen bei der ersten Vermietung nach Sanierung. Ziel der Mietpreisbremse ist es, Mieter vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, ohne jedoch den Bestandsmietenbestand rückwirkend einzufrieren (kein Mietendeckel, sondern Deckelung bei Neuvermietung).