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Dresden warnt vor Geflügelpest - Maßnahmen für Geflügelhalter

Symbolbild Geflügel / pixabay u_fsfcui5kui
Symbolbild Geflügel / pixabay u_fsfcui5kui

Die Stadtverwaltung Dresden warnt vor der Geflügelpest. Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen, um ihre Bestände zu schützen. Informieren Sie sich jetzt.

In der Landeshauptstadt Dresden macht die Stadtverwaltung auf die Gefahr durch die Geflügelpest aufmerksam. Mit drei bestätigten Fällen in Sachsen rufen die Behörden alle Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Die Situation erfordert stringentere Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügelbestände zu schützen und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Aktuell sind 702 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 13.150 Tieren in Dresden registriert. Das Friedrich-Loeffler-Institut ordnet das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in die Bestände deutschlandweit als hoch ein. Es bleibt abzuwarten, ob die Krankheit die Landeshauptstadt erreicht.

Empfohlene Maßnahmen für Geflügelhalter

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat mehrere Empfehlungen veröffentlicht, die von allen Geflügelhaltern beachtet werden sollten. Zunächst wird die Aufstallung von Geflügel empfohlen. Hierbei sollte das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere Kranichen, zu vermeiden. Diese Maßnahme ist zur Vorbeugung gedacht und kann bei Bedarf verpflichtend angeordnet werden.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, die Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten. Dazu gehören getrennte Stallkleidung, die gründliche Reinigung und Desinfektion von Schuhen und Geräten sowie der Schutz vor Wildvogelkot. Zudem sollte das Futter sicher gelagert werden, um Wildvögel fernzuhalten.

Verdachtsfälle und Meldungen

Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen in Geflügelbeständen ist es wichtig, unverzüglich das Veterinäramt und einen Tierarzt zu informieren. Die Bevölkerung wird außerdem gebeten, tote oder auffällig erkrankte Wildvögel, z.B. Kraniche, nicht anzufassen, sondern unverzüglich mit genauen Fundortangaben dem Veterinäramt oder der Leitstelle der Feuerwehr zu melden.

Aktuelle Lage zur Geflügelpest in Deutschland

In Deutschland steigt die Anzahl der Nachweise für die Geflügelpest bei Wildvögeln, insbesondere während des Vogelzugs. In Sachsen wurden bisher drei positive Befunde bestätigt. Diese Funde, die in den Städten Leipzig und Landkreis Leipzig gemacht wurden, erfordern bislang keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, da keine Nutztierbestände betroffen sind.

Folgen eines Ausbruchs

Im Falle eines bestätigten Ausbruchs der Geflügelpest in Dresden wird die Stadtverwaltung zeitnah weitere Regelungen erlassen. Diese könnten unter anderem Aufstallungsanordnungen sowie die Einrichtung von Sperr- und Beobachtungszonen umfassen, um die Tierbestände bestmöglich zu schützen und die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.

Gesundheitshinweise für die Bevölkerung

Die Geflügelpest – wissenschaftlich als hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) bekannt – ist primär eine Tierseuche. Eine Übertragung auf Menschen ist zwar nur in Einzelfällen nach sehr engem Kontakt nachgewiesen worden, jedoch sollte der direkte Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln unbedingt vermieden werden.

Der Text stammt aus der Tastatur eines Plattformpartners. Er entspricht den Veröffentlichungskriterien von DieSachsen.de, spiegelt aber inhaltlich nicht unbedingt unsere Meinung wieder. Der Text kann werbliche Elemente enthalten.