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Dresden: Gratulation von OB Hilbert gewünscht?

Symbolbild Goldene hochzeit / pixabay akufh1110
Symbolbild Goldene hochzeit / pixabay akufh1110

Auch im Jahr 2026 werden die Jubilare in Dresden herzlich von Oberbürgermeister Dirk Hilbert beglückwünscht. Paare ab dem 50. Ehejubiläum sowie Geburtstagsjubilaren ab 90 Jahren sind herzlich eingeladen, sich für eine Gratulation anzumelden. Wichtige Details zur Anmeldung und Veröffentlichung werden in den Stadtbezirksämtern bereitgestellt.

Auch im Jahr 2026 freut sich Oberbürgermeister Dirk Hilbert, Dresdnerinnen und Dresdner zu ihren besonderen Ehe- und Altersjubiläen zu gratulieren. Diese Geste ist ein Zeichen der Anerkennung für langjährige Partnerschaften und Lebensleistungen in der Stadt Dresden.

Besonders angesprochen werden Paare, die ihr 50., 60., 65., 70. oder sogar 75. Ehejubiläum feiern. Um diesen besonderen Moment gebührend zu würdigen, werden die Jubilare gebeten, sich schnellstmöglich in ihrem Stadtbezirksamt oder der örtlichen Verwaltungsstelle zu melden. Dies sollte idealerweise spätestens vier Wochen vor dem feierlichen Datum geschehen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.

Darüber hinaus umfasst die Gratulation auch Altersjubilarinnen und Altersjubilaren, die ihren 90., 100. oder einen weiteren besonderen Geburtstag feiern. Sofern im Melderegister kein Widerspruch vorliegt, wird einige Wochen vor dem Geburtstag Kontakt zur Person aufgenommen. Dies wird ebenfalls durch die zuständigen Stadtbezirksämter oder örtlichen Verwaltungsstellen organisiert.

Sowohl Ehe- als auch Altersjubilare haben die Möglichkeit, sich nach Zustimmung weiterhin im Dresdner Amtsblatt veröffentlichen zu lassen. Wer dies nicht wünscht, sollte dies umgehend einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Dabei gilt zu beachten, dass der Widerspruch nicht für Ehepaare gemeinsam erklärt werden kann; jeder muss für sich allein Widerspruch einlegen. Dieser bleibt bis zu einem eventuellen Widerruf im Melderegister vermerkt. Bereits erteilte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden.