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Mordfall Wunderlich: Angeklagter nicht auf Ermittler-Radar

Die Ermittler im Mordfall Heike Wunderlich hatten den jetzt am Landgericht Zwickau angeklagten Mann nicht auf dem Radar. Der Tatverdächtige Helmut S. sei nicht in den 14 Datensammlungen mit rund 10 000 Personen aufgeführt gewesen, die zu einem Großteil bei der Tätersuche aktiv überprüft worden sind, sagte der Leitende Ermittler, Enrico Petzold, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. «Er war nicht auf dem Schirm», sagte der Kriminalhauptkommissar nach seiner Zeugenaussage.

Dem 62 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich am 9. April 1987 nahe Plauen vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Zu den Tatverwürfen hat sich der Frührentner aus dem thüringischen Gera nicht geäußert.

Dem Angeklagten war die Polizei im vorigen Jahr dank verbesserter Methoden bei der DNA-Analyse auf die Spur gekommen. Sein genetischer Fingerabdruck war in der Datenbank gespeichert. «Wenn es die DNA-Untersuchungen mit dem Stand heute nicht geben würde, dann hätten wir 2016 nicht den Herrn S. ermitteln können», sagte Petzold.

Bei seiner Zeugenaussage stellte er klar, dass nach dem Datenbanktreffer des Tatverdächtigen alle zuvor genommenen DNA-Proben von überprüften Personen mit der gleichen Analysemethode noch einmal untersucht worden sind.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas