Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig will heute ihren Kampf für die Einführung eines «dritten Geschlechts» fortsetzen und Verfassungsklage einreichen. Intersexuelle kommen weder eindeutig als Mann noch als Frau zur Welt. Das deutsche Recht sieht für die schätzungsweise 80 000 Betroffenen keinen passenden Geschlechtseintrag vor. Die 26 Jahre alte Vanja, 1989 als weiblich ins Geburtenregister eingetragen, will erreichen, dass eine dritte Variante wie «inter» oder «divers» eingeführt wird.
Zuletzt war Vanja vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Vanja reicht das nicht aus: Eine Leerstelle sei nicht das Gleiche. Die Gruppe will in Karlsruhe demonstrierend vom BGH zum Verfassungsgericht ziehen. Geprüft wird die Klage erst später.
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