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Staatsanwalt wirft NSU-Mitangeklagtem Verharmlosung vor

Die Bundesanwaltschaft hat dem im NSU-Prozess mitangeklagten Holger G. am Freitag vorgeworfen, seine Rolle als Unterstützer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» zu verharmlosen. Er habe genau gewusst, dass das abgetauchte Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Zuwanderer oder Polizisten ermorden oder Bankangestellte mit Waffen bedrohen wollte, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten vor dem Oberlandesgericht München.

G. ist angeklagt, weil er dem NSU-Trio Personalpapiere und eine Pistole verschafft haben soll. Weingarten sagte, G. habe in seinen Aussagen immer nur eingeräumt, was ohnehin nicht zu bestreiten war. Zur Übergabe einer Pistole habe G. erklärt, er habe nur einen verpackten Gegenstand in die Tasche gesteckt bekommen und auf der Bahnfahrt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt «ertastet», dass er sich «metallisch» und von der Form wie eine Pistole anfühle. Als er am Ziel die Waffe dann auch sah, habe er gehofft, die drei würden damit «keinen Scheiß» machen. Das nehme die Anklage ihm nicht ab.

Oberstaatsanwältin Anette Greger begann anschließend mit der Aufzählung und juristischen Bewertung von 15 Überfällen, bei denen der NSU insgesamt 609 000 Euro erbeutet habe. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei in alle diese Taten «eingebunden» gewesen, sagte Greger. Zschäpe ist als Mittäterin für alle Verbrechen des NSU angeklagt. Dazu gehören zehn Morde, von denen neun aus Fremdenhass verübt wurden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Kneffel