Sachsens Kommunen sollen vom Bau von Windrädern künftig stärker profitieren. Demnach sollen betroffene Gemeinden ab 2026 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Über den Gesetzentwurf von CDU, SPD und BSW will am Mittwoch der Sächsische Landtag beraten. Die Pflichtabgabe, die höher als in anderen Bundesländern liegt, soll von den Windradbetreibern getragen werden. Bisher erhalten die Gemeinden 0,2 Cent für Windräder, die ab 2025 genehmigt wurden.
«Der Ausbau der Windenergie geht nur mit der Bevölkerung, es braucht die Akzeptanz vor Ort», sagte Sören Voigt, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Voigt führte den Gesetzentwurf zudem als Beispiel an, dass der Konsultationsmechanismus in einer Minderheitsregierung funktionieren könne. CDU und SPD in Sachsen fehlen zehn Stimmen für eine eigene Mehrheit im Parlament.
Warnung vor Wildwuchs
Das BSW hatte für eine Zustimmung die Erhöhung einer Abgabe von 0,2 auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde für die Kommunen zur Voraussetzung gemacht, sagte Sabine Zimmermann. Die Landesvorsitzende geht davon aus, dass das BSW künftig mehr mit CDU und SPD verhandeln werde - und nannte unter anderem Themen wie das Polizeigesetz.
Zudem rudert Sachsen mit seinen Flächenzielen zurück: Mit der Novelle soll bis 2027 zunächst 1,3 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bis 2032 sollen zwei Prozent erreicht werden. Damit passt Sachsen seine Flächenziele an die Vorgaben des Bundes an. Die Grünen warnten davor, der «Energiewende in Sachsen den Wind aus den Segeln» zu nehmen, die Linke kündigte Enthaltung an. Die AfD, die zum Thema einen eigenen Antrag einbringen will, warnte vor einem Wildwuchs an Windkraftanlagen in der Fläche. Gerade ländlichen Regionen trügen die Lasten der Energiewende, hieß es.
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