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Pflicht zu Testangebot in Betrieben: «Sachsen als Vorreiter»

Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Nach der vom Bund angekündigten Pflicht zum Angebot von Corona-Tests in Unternehmen ändert sich für Sachsens Firmen nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums nichts. In Sachsen sind die Arbeitgeber bereits seit Mitte März verpflichtet, regelmäßig Tests für Mitarbeiter mit Kundenkontakt oder diejenigen, die im Büro arbeiten, anzubieten. Mittlerweile müssen sich Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt zweimal pro Woche testen lassen. «Wir sind bundesweit Vorreiter gewesen», so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Man habe im Freistaat gute Erfahrung gemacht, die meisten Firmen hielten sich daran, betonte Köpping. Nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden haben sich die Tests in Betrieben nach Startschwierigkeiten gut eingespielt - vor allem seitdem Selbsttests zugelassen sind.

Corona-Testangebote für Beschäftigte sollen künftig für Unternehmen in ganz Deutschland verpflichtend sein. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz. Demnach müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen, in Ausnahmefällen sind zwei Tests pro Woche vorgesehen. Für die Kosten müssen die Firmen selbst aufkommen.

Testregelungen für Unternehmen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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