Im Streit um Zinsanpassungen bei der Erzgebirgssparkasse können Verbraucher jetzt ihre Ansprüche anmelden. Das Bundesamt für Justiz habe das Register für eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eröffnet, teilte die Behörde in Bonn am Freitag mit. Die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen sei auf der Internetseite des Amtes und damit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verbraucherzentrale will Prämiensparern zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen. Alle Kunden der Erzgebirgssparkasse mit einem Vertrag «Prämiensparen flexibel», der die Klauseln «Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst» oder «Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz z.Zt. ... %» enthält, können sich der Klage beim OLG Dresden anschließen.
Die Verbraucherzentrale habe mehr als 350 Verträge auf Zinsanpassung geprüft und festgestellt, dass variable Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst wurden. Laut Verbraucherzentrale wurden im Schnitt etwa 6000 Euro zu wenig ausgezahlt, in einem Fall seien es sogar 43 000 Euro gewesen.