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Ladenschluss an Silvester um 14 Uhr: Landtag muss zustimmen

Ein Schild mit der Aufschrift "50% extra" ist kurz nach Ladenschluss an einem geschlossenen Geschäft zu sehen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbol
Ein Schild mit der Aufschrift "50% extra" ist kurz nach Ladenschluss an einem geschlossenen Geschäft zu sehen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbol

An Silvester werden die Geschäfte in Sachsen aller Voraussicht nach bereits um 14 Uhr schließen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags machte am Freitag den Weg für einen entsprechenden Gesetzentwurf frei, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Der Landtag wird im November darüber entscheiden.

Die Regelung komme den Beschäftigten im Einzelhandel zugute, erläuterte Arbeitsminister Martin Dulig (SPD). Man habe sie gemeinsam mit vielen Betriebsräten auf den Weg gebracht, und sie werde in Zeiten hoher Belastung zu einer Entlastung der Beschäftigten am Jahresende führen. Die Begrenzung der Ladenöffnung sichere den Beschäftigten Zeit zur Erholung, Zeit für die Familien und sei «eine Form der Wertschätzung, da gerade diese Beschäftigten im laufenden Corona-Jahr besonders gefordert waren.»

Bisher räumte die allgemeine Ladenöffnungszeit dem Einzelhandel die Möglichkeit ein, auch am Silvestertag bis 22.00 Uhr zu öffnen. Mit dem Gesetzentwurf wird diese am 31. Dezember auf 14 Uhr beschränkt. Verkaufsstellen an Verkehrslandeplätzen und auf Personenbahnhöfen dürfen bis 17 Uhr geöffnet haben. Die beiden internationalen Flughäfen Dresden und Leipzig dürfen weiterhin ganztägig ihre Geschäfte öffnen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Schild mit der Aufschrift "50% extra" ist kurz nach Ladenschluss an einem geschlossenen Geschäft zu sehen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbol

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