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Jagdverband kritisiert ASP-Plan: Unausgewogen und nicht zielführend

Der sächsische Landesjagdverband kritisiert den Drei-Stufen-Plan zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als unausgewogen und nicht zielführend.

Der sächsische Landesjagdverband hat den vom Krisenstab des Sozialministeriums aufgelegten Drei-Stufen-Plan zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kritisiert. «Wir unterstützen die Seuchenbekämpfung des Landeskrisenstabes und des Sozialministeriums», teilte der Verband in Großschirma (Landkreis Mittelsachsen) mit. Der Tilgungsplan sei aber fachlich «nicht ausgewogen und in keiner Weise zielführend».

Insbesondere die Möglichkeiten und Interessen der jagdausübungsberechtigten Pächter und Eigenjagdbesitzer seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem kritisierte der Jagdverband, dass «eine ganzheitliche Diskussion zur Findung des besten und für alle Beteiligten tragfähigen Konzepts» nicht stattgefunden habe. Der Verband hoffe, dass von Seiten des Ministeriums eine konstruktive, ergebnisoffenen Diskussion nachgeholt werde.

Anfang der Woche hatte der Krisenstab des Landes einen Drei-Stufen-Plan zur Eindämmung der ASP aufgelegt. Demnach sollen künftig in den Flächen zwischen den Doppelzäunen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde unter anderem eine Allgemeinverfügung angeordnet. Das Ministerium hatte auf die Kooperation der Jägerschaft gehofft und dafür Anreize gesetzt. Jagdberechtigte sollten etwa in den Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier erhalten.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Für den Menschen sowie für andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend. Bislang gibt es keine Impfung für Schweine als vorbeugenden Schutz. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen werden.

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