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Häufiger Verletzte bei Unfällen mit E-Scootern

Zwei Menschen starben in diesem Jahr bei Unfällen mit E-Scootern in Sachsen. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Zwei Menschen starben in diesem Jahr bei Unfällen mit E-Scootern in Sachsen. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Auch in Sachsens Städten gehören die elektrischen Roller längst zum Stadtbild. Immer wieder enden die Fahrten jedoch mit Unfällen.

Immer häufiger verletzten sich in Sachsen Menschen bei Verkehrsunfällen mit E-Scootern. Von Januar bis August registrierte die Polizei im Freistaat 134 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Das entspricht demnach einem Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2024. 

Zwei Menschen getötet

Für bisher zwei Menschen endeten die Unfälle in diesem Jahr tödlich, nachdem es 2024 keine Todesopfer gegeben hatte. So starb Ende März ein 41-Jähriger in Ebersbach (Landkreis Görlitz), nachdem er mit seinem E-Scooter gegen einen Pfosten gefahren war.

Immer wieder kommt es auch zu schweren Verletzungen bei E-Scooter-Fahrern, wie etwa bei einem 39-Jährigen, der Mitte September im Zwickauer Ortsteil Niederhohndorf von der Fahrbahn abkam und gegen ein Gartentor sowie eine gemauerte Säule prallte. Der Mann musste im Krankenhaus behandelt werden.

Insgesamt liegt die Anzahl der E-Scooter-Unfälle im Freistaat leicht unter dem Vorjahreswert. Bis Ende August waren es 170 - acht weniger als im gleichen Zeitraum 2024. Das ist auf einen Rückgang der Fälle mit reinen Sachschäden im Zeitraum bis Ende August auf 36 (2024: 53) zurückzuführen.

Höhere Bußgelder geplant

Die Bundesregierung brachte in der vergangenen Woche neue Regeln für E-Scooter auf den Weg. Demnach soll etwa das Verwarnungsgeld fürs Fahren auf Gehwegen im Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Für das nicht erlaubte Fahren mit mehreren Personen sollen statt 5 Euro 25 Euro fällig werden. Zudem sollen ab 2027 bei neuen E-Scootern Blinker Pflicht sein. Die Zustimmung des Bundesrats zu den Änderungen steht noch aus.

Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Zum Fahren sind weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Ab 14 Jahren darf man mit dem eigenen Roller unterwegs sein, Leihgeräte gibt es erst ab 18. Eine Helmpflicht besteht nicht, doch der ADAC empfiehlt dringend, einen Helm zu tragen. Erlaubt sind E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen – nur wenn auf diesen Wegen kein Platz ist, dürfen sie auf die Fahrbahn.

Zahl der Unfälle bundesweit gestiegen

Bundesweit kam es in den letzten Jahren immer häufiger zu Unfällen. Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Zahl der Scooter-Unfälle 2024 deutschlandweit im Vorjahresvergleich um mehr als ein Viertel auf fast 12.000 erhöht, 27 Menschen kamen ums Leben.

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