Wie das Landratsamt Bautzen mittteilt, wurde der erste Fall bei einem Wildvogel im Landkreis amtlich festgestellt. Dabei handelt es sich um einen toten Kranich, der am 26. Oktober in Lohsa geborgen wurde. Weitere Funde wurden bisher nicht gemeldet.
Um eine Einschleppung des Virus in Haus- oder Nutzgeflügelbestände zu verhindern, rät das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Bautzen zum strikten Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen, auch in Kleinstbetrieben.
Dazu gehört das Vermeiden jeglichen Kontakts zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln. Es wird dringend dazu geraten, die Fütterung und Tränkung der Haustiere nur in geschützten Bereichen vorzunehmen. Außerdem soll darauf geachtet werden, das Schuhwerk vor Betreten der Stallungen zu wechseln oder zu desinfizieren. Und auch wenn sie derzeit nicht verpflichtend angeordnet ist, wird die Unterbringung der Tiere in geschlossenen Ställen ausdrücklich empfohlen.
Als Alternative zu geschlossenen Ställen bietet sich der Bau einer Voliere an. Sie sollte ein oben flüssigkeitsdichtes Dach haben, welches seitlich und nach vorne übersteht. Die Vorder- und Seitenfronten sind durch Netze oder Geflügeldraht mit einer maximalen Maschenweite von 2,5 Zentimetern abzuschirmen.
Weiterhin werden im Landkreis Bautzen stattfindende Geflügelausstellungen reglementiert. Zum Einsetzen muss eine tierärztliche Untersuchung stattfinden. Ausgestelltes Wassergeflügel muss über einen negativen Untersuchungsnachweis (PCR) nach Paragraph 7 Abs. 2 Satz 1 Geflügelpestverordnung verfügen. Eine sogenannte Sentinelbescheinigung wird nicht anerkannt. Bei Anzeichen einer Erkrankung der Tiere, wie etwa Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche oder Atemnot, sollten Halter umgehend einen Tierarzt kontaktieren.
Übertragung und Ansteckung
Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen sowie hohen Tierverlusten führen. Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel, vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Dieses Jahr sind verstärkt Kraniche von der Erkrankung betroffen. Wildvögel können auch symptomlose Überträger dieses Krankheitserregers sein.
Das Friedrich-Loeffler-Institut, die Bundesforschungseinrichtung für Tiergesundheit, schätzt das Risiko einer Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln aktuell als hoch ein. Ursache sei insbesondere die verstärkte Aktivität des Virus unter Wildvögeln in den Herbst- und Wintermonaten. Diese gelten als Hauptüberträger der sogenannten Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI). Infizierte Hausgeflügelbestände müssen umgehend getötet werden.
Auch wenn es immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die allgemeine Bevölkerung weiterhin als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen ausgegangen.
Meldungen zu Totfunden von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel nehmen wir wie gewohnt entgegen, per E-Mail: lueva@lra-bautzen.de, am besten mit Foto und anhängenden Koordinaten. Eine telefonische Meldung ist ebenso möglich unter 03591 525139112 und 03591 525139001.