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Behörde rät zur Aufstallung

Graugänse können während der Zugzeit zur Verbreitung der Geflügelpest beitragen. Foto: Matthias Stark
Graugänse können während der Zugzeit zur Verbreitung der Geflügelpest beitragen. Foto: Matthias Stark

Aktuelle Verdachtsfälle der Geflügelpest im Landkreis Bautzen betreffen Wildgänse und Schwäne. Das Veterinäramt gibt wichtige Empfehlungen für Geflügelhalter zur Risikominderung.

Wie das Landratsamt Bautzen mitteilt, gibt es aktuell neue Verdachtsfälle auf Geflügelpest im Landkreis. So wurde bei einer Wildgans, die in Steinitz (Gemeinde Lohsa) auf ein Dach abgestürzt ist, das Geflügelpestvirusgenom nachgewiesen.

Bereits am 14. November wurden in der Gemeinde Rammenau tote Schwäne auf dem Grubenteich gefunden. Bei vier geborgenen Kadavern wurde ebenfalls das H5N1-Virusgenom nachgewiesen, was den Verdacht auf Geflügelpest bestärkt. Der Fundort der Schwäne ist kein bekanntes Rastgebiet für Wildvögel, was die Ermittlung der Einschleppungsursache erschwert.

Obwohl bislang noch keine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wurde, rät das Veterinäramt des Landratsamtes dringend zur Aufstallung von Geflügel in geschlossenen Ställen, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu minimieren. Als Alternative zur Aufstallung kann auch der Bau einer Voliere in Erwägung gezogen werden. Diese sollte ein flüssigkeitsdichtes Dach sowie überstehende Seiten- und Frontwände aus Netz oder Geflügeldraht mit einer maximalen Maschenweite von 2,5 Zentimetern aufweisen.

Die Geflügelpest wird vor allem durch das Influenzavirus H5N1 verursacht. Das Virus tritt weltweit auf und wird hauptsächlich über Wildvögel, insbesondere Zugvögel, verbreitet. Infizierte Tiere zeigen häufig schwere Symptome wie Apathie, Atemnot, Fieber, plötzliche Todesfälle sowie deutliche Rückgänge bei Legeleistung und Futteraufnahme. Viele Tiere sterben innerhalb kurzer Zeit.

Die Krankheit ist für Hausgeflügel wie Hühner, Puten oder Enten besonders gefährlich. Übertragen wird das Virus vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen. Auch kontaminierte Gerätschaften, Kleidung oder Futtermittel können zur Verbreitung beitragen.

Für Menschen ist das Risiko einer Ansteckung sehr gering, aber nicht ausgeschlossen. Fälle beim Menschen treten meist nur nach engem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf. Für die Bevölkerung besteht daher nach derzeitigen Erkenntnissen keine erhöhte Gefahr, solange die Hygieneregeln eingehalten werden.

Behörden raten Geflügelhaltern jetzt, ihre Tiere besonders zu schützen, jeglichen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.

METIS