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Versöhnung statt Strafe: Land fördert Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Vor Gericht sind die Opfer meist Zeugen und können keine Fragen stellen. Beim Urteil gegen den Täter sprechen sie nicht mit. Damit Opfer nicht zu kurz kommen, will Sachsen den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich langfristig fördern.

Die sächsische Staatsregierung will künftig mehr Informationsangebote über den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten und somit das Prinzip der Versöhnung statt Strafe stärken. Einer am Mittwoch in Dresden veröffentlichten Studie zufolge gibt es im Freistaat im bundesweiten Vergleich weiterhin eine zurückhaltende Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Statistik zufolge liegt der Freistaat auf den hinteren Plätzen - Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen.

Beim TOA geht es nicht um Bestrafung und Vergeltung, sondern Täter und Opfer sprechen miteinander und es gibt eine von beiden Seiten gewollte Wiedergutmachung. Der TOA wird derzeit vor allem bei Delikten leichter und mittlerer Kriminalität angewendet - etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in Fällen häuslicher Gewalt.

Ein Team der Universität Leipzig analysierte unter anderem, in welchen Ermittlungsverfahren ein TOA erfolgte und welche Herausforderungen im Umgang mit diesem Instrument aufgetreten sind. Gründe für die zurückhaltende Anwendungspraxis sei unter anderem das fehlende Wissen über das Instrument - sowohl bei der Polizei als auch bei den Opfern selbst. Die sächsische Justizministerin Katja Meier will deshalb unter anderem regelmäßige Informationsangebote über den TOA für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizei schaffen.

«Um den Bedürfnissen der Opfer gerecht zu werden, die in den Sanktionsverfahren kaum Berücksichtigung erhalten, sind wir aufgefordert, uns auch mit alternativen Wiedergutmachungsformen zu beschäftigen», sagte die Grünen-Politikerin. Die Studie habe eine gute Grundlage geschaffen, um die Potenziale einer breiteren TOA-Anwendung in Sachsen besser zu erkennen und zu nutzen. Alternative Wiedergutmachungsformen seien einer von vielen wichtigen Bausteinen, um die Gesellschaft sicherer und konfliktärmer zu machen, sagte Meier.

Die Sächsische Staatsregierung hatte es sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 unter anderem zum Ziel gemacht, alternative Wiedergutmachungsformen zu stärken und weiterzuentwickeln.

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