Ein Polizist soll den Teilnehmer einer Verkehrsblockade Mitte Februar im Dresdner Osten von der Straße gezerrt und verletzt haben - die Staatsanwaltschaft stellte nach Angaben vom Montag nun das Ermittlungsverfahren gegen den 33-Jährigen wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt ein. Im Ergebnis stehe fest, dass der Beamte «sich nicht strafbar gemacht, sondern erwiesenermaßen unschuldig ist». Es sei davon auszugehen, dass sein Verhalten gerechtfertigt war. «Die maßvolle Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgte zur Beendigung der Störung des öffentlichen Straßenverkehrs und war hierfür geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.»
Dem Beamten war vorgeworfen worden, am 16. Februar einen 19-Jährigen von der Straße gezogen und dann festgehalten zu haben. Der junge Mann hatte sich auf die Fahrbahn einer Verkehrsader gesetzt und diese blockiert. Laut Mitteilung stand der Beschuldigte mit seinem Auto im daraus folgenden Stau, war allerdings nicht im Dienst. Er sei ausgestiegen, um die Verkehrsstörung zu beenden und habe sich durch Mitteilung an den Mann, dass er Polizist sei, in den Dienst gesetzt.
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