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Tierquälerei: Frau aus Dresden droht Bewährungsstrafe

Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Eine Dresdnerin soll in einer Wohnung in Glashütte (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) eine illegale Hundezucht unter tierschutzwidrigen Bedingungen betrieben haben. Im Ergebnis der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dresden nach Angaben vom Freitag einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in mehreren Fällen gegen die 39-Jährige beim Amtsgericht Dippoldiswalde beantragt. Sie geht davon aus, dass die Frau ohne Erlaubnis Tiere verschiedener Rassen, vor allem Bolonka Zwetna, zum Verkaufszweck gezüchtet und ihnen damit Leid und erhebliche Schmerzen zugefügt hat.

Ende September 2022 hatten Amtsärzte den Angaben nach in der Wohnung 31 Hunde gefunden, die in schlechtem Zustand waren. Sie hätten kein oder nur stark verschmutztes Trinkwasser, keinen oder völlig unzureichenden Auslauf, keinen Platz und keine trockenen, sauberen Liegeflächen, aber länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen. Das habe die Frau «zumindest billigend in Kauf» genommen.

So sollen die Hunde teils über mehrere Stunden in Boxen gesperrt gewesen sein, wo sie sich nicht bewegen konnten. Einigen sei über Stunden Maulkorb oder Maulschlinge angelegt worden, um das Bellen zu unterbinden. Die Frau, die nicht vorbestraft ist, hat keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Laut Antrag der Staatsanwaltschaft soll ihr auch für drei Jahre das Halten, Betreuen, der Handel und sonstiger berufsmäßiger Umgang mit Tieren jeder Art verboten werden.

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