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Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Jugendstrafe für Mord

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Rund ein Jahr nach dem Tod eines 19-Jährigen in Schkeuditz bei Leipzig hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Mann soll das Opfer mit einem Schuss ins Gesicht getötet haben, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Leipziger Landgericht. Ziel des wegen Mordes Angeklagten sei gewesen, an acht Kilogramm Marihuana zu gelangen, die das Opfer besaß. Anschließend habe er die Droge weiterverkaufen wollen, um Schulden aus vorherigen Drogengeschäften zu begleichen.

Im Laufe der seit Juli 2022 laufenden gerichtlichen Aufarbeitung des Falls habe der Deutsche voneinander abweichende Aussagen gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Auswertung der Beweismittel habe jedoch ermöglicht, den Ablauf des Tattages lückenlos zu rekonstruieren. Demnach soll der vor dem Gericht als heranwachsend geltende junge Mann das Opfer in eine vorab geplante Falle gelockt haben, hieß es. Er habe habgierig und heimtückisch gehandelt und den 19-Jährigen dann kaltblütig ermordet. Der Kopfschuss glich laut Staatsanwaltschaft einer Hinrichtung.

Auch das Opfer soll mit Drogen gehandelt haben und am 11. Januar vergangenen Jahres auf einem Feld erschossen worden sein. Nachdem der Mann am Folgetag als vermisst gemeldet worden war, hatte die Polizei unter anderem mit Handzetteln und Aushängen in Leipzig nach ihm gesucht. Der Angeklagte hatte sich laut Staatsanwaltschaft an der Suche beteiligt und die Polizei schließlich selbst zur Leiche geführt. Der Tote soll in einem Straßengraben versteckt worden sein.

Seit 18. Januar 2022 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Plädoyers der Verteidigung des Angeklagten wurden für kommenden Mittwoch angekündigt. Für den Angeklagten gilt bis zum Abschluss der Verhandlungen die Unschuldsvermutung.

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