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Linke fordern Änderung des Polizeirechts

Eine Videoüberwachung und Stacheldraht sind im Hof der Justizvollzugsanstalt Dresden. / Foto: Robert Michael/dpa
Eine Videoüberwachung und Stacheldraht sind im Hof der Justizvollzugsanstalt Dresden. / Foto: Robert Michael/dpa

Die Linken im Landtag sehen nach dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs zum Polizeirecht vom 25. Januar dringenden Handlungsbedarf. Es müssten umgehend Konsequenzen gezogen und die als verfassungswidrig erkannten Vorschriften gestrichen werden, sagte die Abgeordnete Kerstin Köditz laut einer Mitteilung vom Sonntag. Sie forderte die Regierung auf, das Polizeivollzugsdienst- und das Polizeibehördengesetz zu ändern. Das Urteil habe Bürger- und Freiheitsrechte gestärkt, «dem muss der Gesetzgeber schnellstmöglich und vollständig Rechnung tragen» und die Befugnisse der Polizei auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen.

Die Linke verlangt zudem, dass laufende Maßnahmen überprüft und gestoppt werden, wenn sie vor dem Urteil angeordnet worden sind und sich auf verfassungswidrige Befugnisse stützten. Dabei erhobene Daten seien zu löschen. 

Nach Überzeugung des Gerichts muss das Polizeivollzugsdienstgesetz in Teilen überarbeitet werden, einige Aspekte seien unvereinbar mit der sächsischen Verfassung - so unter anderem die Ausgestaltung gewisser Überwachungsmaßnahmen sowie Datenerhebung und -weitergabe. Der Landtag hat bis Ende Juni 2026 Zeit, die beanstandeten Aspekte nachzubessern, solange gelten die Regelungen unter bestimmten Maßgaben weiter.

Das seit 2020 geltende Gesetz gibt der Polizei mehr Rechte, etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren. Dagegen hatten Linken- und Grünen-Abgeordnete eine Normenkontrollklage eingereicht. 

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