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Angeklagter äußert sich nach Tod eines 19-Jährigen

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nach dem Tod eines 19-Jährigen in Schkeuditz nahe Leipzig hat sich der Angeklagte nach Verlesung der Plädoyers noch einmal vor Gericht geäußert. «Die Verantwortung für seinen Tod tragen zu müssen, wird mich mein Leben lang begleiten», sagte der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Mann am Mittwoch vor dem Landgericht in Leipzig. Es tue ihm unbeschreiblich Leid den Tod des Opfers verursacht zu haben, sagte er. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen 19 Jahre alten Bekannten am 11. Januar vergangenen Jahres mit einem Schuss ins Gesicht getötet zu haben. Anschließend soll er den Toten in einem Straßengraben versteckt haben. Nach der Tat soll sich der Angeklagte dann an einer polizeilichen Suchaktion beteiligt und die Beamten zur Leiche des 19-Jährigen geführt haben.

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten beantragt. Laut Plädoyer habe dieser habgierig und heimtückisch gehandelt und das Opfer kaltblütig ermordet, um an Marihuana zu gelangen, das das Opfer besaß. Anschließend habe er die Droge weiterverkaufen wollen, um Schulden aus vorherigen Drogengeschäften zu begleichen.

Mit Verlesung des Plädoyers wies der Verteidiger des Angeklagten den Vorwurf zurück, sein Mandant habe die Tötung geplant. Aus Sicht seines Mandanten habe es keinen Grund gegeben, den 19-Jährigen zu töten. So habe er seine Drogengeschäfte auch mit Hilfe des Opfers durchführen können. Dass der Angeklagte im Laufe der rund sieben Monate langen Hauptverhandlung unterschiedliche Aussagen zur Tat getätigt hatte, sei der Verteidigung zufolge darauf zurückzuführen, dass der junge Mann seinen Anteil an der Tat vertuschen wollte. Dies sei bei solchen Fällen nicht unüblich, so der Verteidiger.

Zur Last zu legen sei seinem Mandanten jedoch, dass er das Opfer fahrlässig getötet habe, hieß es. Auch habe dieser Handel mit Drogen in nicht geringer Menge betrieben und gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Höhe des konkreten Strafmaßes liege nun im Ermessen der Richter, betonte der Verteidiger und stellte vor Gericht deshalb keinen Antrag.

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