Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen des Kinderschutzkonzeptes bei der Parkeisenbahn Dresden (PEB) sind in den vergangenen Wochen auffällige Handlungen und auffälliges Verhalten eines bei der PEB geringfügig beschäftigten Erwachsenen gegenüber einem minderjährigen Parkeisenbahner festgestellt und dokumentiert worden. In einem Auswertungsgespräch im August 2020 sind diese Handlungen nach den Kriterien der null-Toleranz-Politik des Kinderschutzkonzeptes als Grenzverletzungen gewertet und eingestuft worden.
Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) hat den geringfügig Beschäftigten am Montag, 7. September 2020 in Absprache mit den beratenden Fachkräften der AWO vom Dienst suspendiert und ihm jeglichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Betriebes der PEB untersagt.
Der geringfügig Beschäftigte ist gleichzeitig Mitglied im Förderverein Parkeisenbahn Dresden e.V. Für SBG, die das Streckennetz im Großen Garten Dresden betreibt und als historische Anlage pflegt und erhält ist dies Anlass, die künftige Zusammenarbeit mit dem Förderverein, der die Kinder- und Jugendarbeit bei der PEB koordiniert grundsätzlich zu überprüfen.