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Kinderschutzkonzept funktioniert: Parkeisenbahner nach auffälligem Verhalten vom Dienst suspendiert

Symbolbild Kind mit Teddy / pixabay congerdesign
Symbolbild Kind mit Teddy / pixabay congerdesign

Null-Toleranz-Politik beim Kinderschutzkonzept der Parkeisenbahn Dresden verhindert Kindeswohlgefährdung | Zusammenarbeit mit Förderverein wird überprüft

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen des Kinderschutzkonzeptes bei der Parkeisenbahn Dresden (PEB) sind in den vergangenen Wochen auffällige Handlungen und auffälliges Verhalten eines bei der PEB geringfügig beschäftigten Erwachsenen gegenüber einem minderjährigen Parkeisenbahner festgestellt und dokumentiert worden. In einem Auswertungsgespräch im August 2020 sind diese Handlungen nach den Kriterien der null-Toleranz-Politik des Kinderschutzkonzeptes als Grenzverletzungen gewertet und eingestuft worden.

Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) hat den geringfügig Beschäftigten am Montag, 7. September 2020 in Absprache mit den beratenden Fachkräften der AWO vom Dienst suspendiert und ihm jeglichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Betriebes der PEB untersagt.

Der geringfügig Beschäftigte ist gleichzeitig Mitglied im Förderverein Parkeisenbahn Dresden e.V. Für SBG, die das Streckennetz im Großen Garten Dresden betreibt und als historische Anlage pflegt und erhält ist dies Anlass, die künftige Zusammenarbeit mit dem Förderverein, der die Kinder- und Jugendarbeit bei der PEB koordiniert grundsätzlich zu überprüfen.

Grenzverletzung

Bei den festgestellten Verhaltensweisen handelt es sich um Grenzverletzungen und - nach Kenntnis von SBG - nicht um sexuellen Missbrauch. Als Grenzverletzung wird ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten von Personen gegenüber Kindern bezeichnet, das oft unbeabsichtigt geschieht. Nicht immer geht es dabei um sexualisierte Handlungen. Die Unangemessenheit des Verhaltens ist dabei auch vom subjektiven Empfinden des betroffenen Kindes abhängig. („Umgang mit sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen. Handreichung für Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen“; Freistaat Sachsen / Landeskriminalamt Sachsen; Mai 2020; Seite 6)

In regelmäßigen Schulungen weist die Leitung der PEB ausführlich und eindringlich darauf hin, dass Grenzverletzungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen bei der PEB zu unterlassen sind und nicht toleriert werden.