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Bullenkopf-Wurf: Geldstrafe und Teilausschluss

Nach dem Wurf eines abgetrennten Bullenkopfes während des Pokalspiels gegen RB Leipzig muss Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden eine Geldstrafe von 60 000 Euro zahlen und ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montag. Die Dresdener waren im Juli schon einmal zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Diese Bewährung wurde nun aufgehoben.

«Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist», sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. «Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann.» Dynamo kann jetzt binnen einer Woche eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegen dieses Urteil einlegen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa

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