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Strafvollzug in freien Formen bald bis 27 Jahren möglich

Ein Gefängnisinsasse sitzt in einer Justizvollzugsanstalt vor einem Fenster. Foto: Daniel Naupold/dpa
Ein Gefängnisinsasse sitzt in einer Justizvollzugsanstalt vor einem Fenster. Foto: Daniel Naupold/dpa

Künftig sollen in Sachsen auch junge Erwachsene im Strafvollzug in freien Formen betreut werden. Die Regelungen zur Unterbringung von Strafgefangenen bis zu einem Alter von 27 Jahren werden derzeit von den beteiligten Institutionen geprüft, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden mitteilte. Auch, wann es losgeht, müsse noch geklärt werden. Sachsen ist nur eins weniger Bundesländer, in denen ein Vollzug in freien Formen möglich ist. Ausführendes Projekt ist das Seehaus Leipzig. Auf dem Gelände in Neukieritzsch gibt es keine Zäune. Die Häftlinge werden rund um die Uhr betreut.

«Der Strafvollzug in freien Formen kann für junge Strafgefangene ein geeignetes Resozialisierungsangebot darstellen», teilte der Ministeriumssprecher mit. In Sachsen ist diese Form als dritte neben dem offenen und dem geschlossenen Vollzug im Jugendstrafvollzugsgesetz verankert. Das Seehaus wird seit 2011 betrieben.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Gefängnisinsasse sitzt in einer Justizvollzugsanstalt vor einem Fenster. Foto: Daniel Naupold/dpa

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