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Keine Böllerverbote in Sachsen geplant

Böller explodieren bei Anbruch der Dunkelheit. / Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa/Symbolbild
Böller explodieren bei Anbruch der Dunkelheit. / Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa/Symbolbild

Den Jahreswechsel können die Sachsen nach jetzigem Stand wieder ausgelassen feiern. Nachdem ihnen die Corona-Pandemie in den vergangenen zwei Jahren die Silvester-Parties verdorben hat, planen die Kommunen diesmal keine Einschränkungen.

Nach zweijähriger Corona-Pause können die Menschen in Sachsen vermutlich wieder gemeinsam Silvester feiern, böllern und  Feuerwerke abbrennen. «Nach derzeitigem Stand sind keine coronabedingten Einschränkungen zu Silvester geplant», sagte die Sprecherin des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Juliane Morgenroth, bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im vergangenen Jahr hatte eine Corona-Notfall-Verordnung die Feiern auf den privaten Rahmen beschränkt. Feiern unter freiem Himmel und an öffentlichen Plätzen waren zu Silvester und Neujahr nicht erlaubt. Grund dafür sei das Infektionsgeschehen Ende vergangenen Jahres gewesen, sagte Morgenroth. In Sachsen liegt die landesweite Corona-Inzidenz aktuell bei knapp 195. Im vergangenen Jahr hatte es trotz des Böllerverbotes in einigen Städten dennoch teilweise ordentlich geknallt.

Die Sprecherin verwies zudem auf das Bundesinnenministerium, das eine Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach einem generellen Böllerverbot zu Silvester öffentlich zurückgewiesen und mitgeteilt hat, dass ein Böllerverbot nach aktueller Lage nicht geplant sei. Ob jedoch erneut eine Situation entstehen werde, die einen vergleichbaren Beschluss wie in den vergangenen Jahren erforderlich mache, sei derzeit nicht absehbar, hatte eine Ministeriumssprecherin gesagt.

Für ein umfassendes Verbot von Silvesterfeuerwerk gebe es derzeit  keinen rechtlichen Rahmen, sage eine Sprecherin der Stadt Dresden. Das Ordnungsamt erreichten regelmäßig Anfragen, die das Abbrennen von größeren Feuerwerken beträfen. Kleinfeuerwerke könnten demnach am 31. Dezember und 1. Januar von jedermann ab 18 Jahren ohne vorherige Genehmigung abgebrannt werden. Aktuell seien jedoch noch keine größeren und damit genehmigungspflichtigen Silvesterfeuerwerke angezeigt.

Die Stadt Chemnitz sieht ebenfalls keine Grundlage für ein Böllerverbot. Für Feinstaubbelastung gelte im Tagesmittel ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der bis zu 35 Mal pro Jahr überschritten werden dürfe. In der Silvesternacht wäre eine Überschreitung zulässig, denn in diesem Jahr habe es bisher keine Grenzwertüberschreitungen gegeben. Eine Ausweisung zentraler Plätze für Silvesterfeuerwerk werde abgelehnt. Das wäre aufgrund der
Größe des Stadtgebietes weder sinnvoll, noch wäre eine solche Belastung dortigen Anwohnern zuzumuten. Ein öffentliches Feuerwerk, veranstaltet durch die Stadt Chemnitz, sei nicht vorgesehen.

«Das Verbot im vergangenen Jahr hatte den Infektionsschutz als Hintergrund», sagte ein Sprecher der Stadt Leipzig. Dieser sei für diesen Jahreswechsel derzeit nicht gegeben.

Auch in Zwickau sind laut Stadt derzeit keine Einschränkungen geplant. Die früheren Verbote im Landkreis Görlitz seien unter den Gesichtspunkten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Infektionsgefahr erfolgt, sagte die Sprecherin des Landratsamtes, Susanne Lehmann. Eine entsprechende Gefahrenlage sei derzeit nicht ersichtlich.

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