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Sozialgerichte müssen weiter auf die E-Akte warten

Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Welch Ironie. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Digitalisierung der Sozialgerichte per E-Akte verschoben.

Die Corona-Pandemie hat Sachsens Sozialgerichte bei der Einführung der elektronischen Akte zurückgeworfen. Das vor einem Jahr geplante Pilotprojekt habe ausgesetzt werden müssen und soll nun in diesem Jahr im Dezember mit dem Landessozialgericht beginnen, sagte dessen Präsidentin Dorrit Klotzbücher am Donnerstag in Chemnitz. Ungeachtet dessen stünden den Richtern ein Großteil der Dokumente digital zur Verfügung, so dass sie derzeit viel Arbeit zu Hause erledigen und dort auch ihre Urteile schreiben könnten. Mit der elektronischen Akte wäre das Arbeiten unter Pandemiebedingungen aber noch deutlich einfacher, betonte Klotzbücher.

Bei den Klagen selbst habe sich die Corona-Pandemie thematisch für Sachsens Sozialgerichte nur in wenigen Einzelfällen niedergeschlagen, hieß es. Allerdings wurde insgesamt seltener mündlich verhandelt und mehr auf schriftlichem Weg entschieden. Zugleich ist voriges Jahr die Klagewelle an den Sozialgerichten in Dresden, Leipzig und Chemnitz deutlich abgeebbt. Die Zahl der Neueingänge sank den Angaben nach um mehr als ein Viertel (28 Prozent) auf 19 430. So konnten die Richter den Berg anhängiger Verfahren um rund zehn Prozent abbauen: Der Bestand ging von 35 000 Anfang 2020 auf knapp 31 400 am Jahresende zurück.

Zu den Gründen für den Rückgang der Klagen wurde vermutet, dass im Corona-Jahr Behörden Leistungen wohlwollender bewilligt haben und es dadurch seltener zu Rechtsstreitigkeiten kam. Auch seien in einigen Behörden Mitarbeiter aus Widerspruchsstellen für andere Aufgaben abgezogen worden. Für die Sozialgerichte könnte das aber in Zukunft Arbeit bedeuten - etwa wenn es vermehrt zu Rückforderungen kommen sollte, erklärte Gerichtssprecherin Yvonne Wagner. Ein Thema, das künftig auch verstärkt auf die Tagesordnung rücken könnte, sei die Frage der Anerkennung von Corona-Infektionen als Arbeitsunfälle.

Sächsisches Landessozialgericht

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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